Gewinnermittlung / Steuererklärungen

Wir erstellen für Ihr BHKW die jährlich notwendige Gewinnermittlung + Anlage G bzw. EÜR (für Ihre Einkommensteuererklärung), ebenso die Umsatzsteuerjahreserklärung. Bei anteiliger Selbstnutzung des BHKW´s berechnen wir zudem die unentgeltliche Wertabgabe für die selbstverbrauchte Energie.

Falls Sie nur den überschüssigen Strom an das EVU liefern und die restliche Energie des BHKW selbst nutzen (keine Vermietung, kein Gewerbebetrieb), können wir Ihnen die jährliche Gewinnermittlung für den Stromverkauf + die für das BHKW notwendigen Steuererklärungen zum Pauschalhonorar von netto 350,00 € erstellen (im ersten Jahr netto 400,00 €). Die weiteren Beratungsleistungen werden nach Aufwand berechnet.

Für den Betrieb eines BHKW´s in anderen Konstellationen (z.B. mehrere vermietete Einheiten, BHKW-Betreibergesellschaft, etc.) erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot über die erforderlichen Leistungen.

Die notwendigen Unterlagen für die jährlichen Steuererklärungen für Ihr BHKW finden Sie in unserer Checkliste – sie erleichtert Ihnen die Vorbereitung.