Jahresabschluss

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses (Bilanz + Gewinn-und-Verlustrechnung sowie Anhang oder alternativ Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erfolgt unter Beachtung der aktuellen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Neben der Handelsbilanz und der Steuerbilanz erstellen wir die zur Übermittlung an die Finanzverwaltung notwendige E-Bilanz genauso wie den zur Veröffentlichung erforderlichen Datensatz an den Bundesanzeiger.

Die Jahresabschlusserstellung steht immer stärker im Spannungsfeld zwischen der Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Stärke und der Minimierung Ihrer Steuerbelastung. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung.

Sie entscheiden vorab, in welcher Form wir Ihren Jahresabschluss erstellen: Ob mit Erläuterungsbericht oder ohne, ob mit Plausibilitätsbeurteilung, usw. Falls Sie – oft auf Anforderung der Kreditinstitute – einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung benötigen, führen wir diese Beurteilung nach den geltenden Qualitätsstandards durch und dokumentieren dies im Bericht und der entsprechenden Bescheinigung.

In einer gemeinsamen Abschlussbesprechung vor endgültiger Fertigstellung des Jahresabschlusses erläutern wir Ihnen die notwendigen Maßnahmen und unterbreiten Ihnen Vorschläge für aktuelle und zukünftige Gestaltungen. Sofern Ihr Jahresabschluss im Handelsregister offengelegt wird (z.B. bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, etc.), übernehmen wir die optimale Gestaltung der zu veröffentlichenden Daten sowie deren kostengünstige Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger und überwachen die korrekte Veröffentlichung bzw. Hinterlegung.

Auch wenn Sie mit Hilfe einer aktuellen Software Ihre Geschäftsvorfälle qualifiziert selbst buchen, erstellen wir gerne Ihren Jahresabschluss. Sie geben die Einzelbuchungssätze des Wirtschaftsjahrs über die DATEV-Schnittstelle Ihres FIBU-Programms aus, schicken uns diese per E-Mail, USB-Stick o.ä. zu und wir erstellen daraus Ihre Gewinnermittlung oder Bilanz.