Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und dem durch permanente Fortbildung aktuellen Fachwissen können wir Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens sowohl im Erlebens- (Schenkung) wie auch im Todesfall (Erbschaft) umfassend steuerlich beraten. Unsere Beratung gilt dabei sowohl dem Erbschaftsteuerrecht als auch bei der Vermögensübertragung unter Lebenden (z.B. Unternehmensnachfolge) dem Schenkungsteuerrecht.

Für uns ist eine vorausschauende, gestaltende Beratung wichtig. Dabei beachten wir z.B. folgende Fragestellungen:

  • Zu welchem Zeitpunkt können welche Vermögensteile steuergünstig übertragen werden?
  • Wie wird dabei die Altersvorsorge abgesichert?
  • An wen wird welches Vermögen übertragen?
  • Welches Vermögen ist als Betriebsvermögen begünstigt?

Wenn die Schenkung erfolgt oder der Erbfall eingetragen ist, erstellen wir für Sie die Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung. Auch hier kann noch gestaltet werden, z.B. bei der Bewertung von Grundstücken oder Unternehmen.