Beratung

Für Sie ist es wichtig, dass Sie schon vor Inbetriebnahme des BHKW und Abschluss der Stromlieferverträge die steuerlichen Folgen in Ihrem konkreten Fall kennen, damit keine Fehler gemacht werden.

Gerne beraten wir Sie zur steueroptimalen Gestaltung vor der Anschaffung des BHKW´s. Dazu benötigen wir die konkreten Investitionskosten und den Finanzierungsplan sowie die Leistungsdaten und die Wirtschaftlichkeitsprognose des Kraftwerks. Wichtig ist zudem die voraussichtliche Aufteilung des vom BHKW produzierten Stroms und der Wärme auf Selbstverbrauch, Verbrauch durch Dritte (z.B. Mieter) und Einspeisung ins öffentliche Netz.

Ebenso beraten wir Sie während des Betriebs Ihres BHKW´s weiterhin steuerlich, erstellen die jährlich notwendigen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen.