Steuerliche Einrichtung / USt-VA´s

Wir richten Ihr BHKW beim zuständigen Finanzamt ertrags- und umsatzsteuerlich ein. Dazu gehört die Beratung zur umsatzsteuerlichen Zuordnungsentscheidung, die Erstellung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und die konkrete Abstimmung mit dem Finanzamt.

Darüber hinaus erstellen wir die notwendigen Umsatzsteuervoranmeldungen und unterstützen Sie bei einer Umsatzsteuersonderprüfung. Wenn Sie bisher kein umsatzsteuerlicher Unternehmer sind, haben Sie für Ihr BHKW bei Option zur Umsatzsteuer nach der steuerlichen Einrichtung 2 Kalenderjahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.