Die Übertragung von Vermögen, sei es im Todesfall (Erbschaft) oder zu Lebzeiten (Schenkung), ist oft mit komplexen steuerlichen Fragestellungen verbunden. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser stets aktuelles Fachwissen unterstützen wir Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht. Unser Ziel ist es, Ihre Vermögensübertragungen so zu gestalten, dass steuerliche Belastungen minimiert und Ihre persönlichen Wünsche optimal berücksichtigt werden.
Eine vorausschauende Planung ist das A und O bei der Vermögensübertragung. Wir beraten Sie umfassend, um sicherzustellen, dass Ihre Vermögenswerte steuerlich sinnvoll übertragen werden und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge abgesichert bleibt. Dabei berücksichtigen wir eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel:
Durch diese gestaltende Beratung können wir bereits im Vorfeld Ihre Steuerlast reduzieren und potenzielle steuerliche Vorteile nutzen.
Sobald eine Schenkung erfolgt oder der Erbfall eingetreten ist, übernehmen wir für Sie die Erstellung der Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung. Auch in dieser Phase gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei der Bewertung von Grundstücken oder Unternehmen, die zu steuerlichen Vorteilen führen können. Unser Ziel ist es, Ihre Steuererklärung rechtssicher und kosteneffizient zu erstellen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich beraten!
Vermögensübertragungen können komplex sein, aber mit unserer Unterstützung sind Sie bestens aufgestellt. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, um Ihre Fragen zur Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu klären und Ihre Steuererklärung sicher in unsere Hände zu legen.
Dipl.-Kfm. Thorsten Dietermann
Maibachstraße 11
35683 Dillenburg
Telefon: 02771 / 8977 – 0
Telefax: 02771 / 8977 – 10
E-Mail: info@kanzlei-dietermann.de
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