Als Existenzgründer stehen Sie vor der Herausforderung, zahlreiche rechtliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen zu erfüllen, um Ihre Mitarbeiter korrekt und rechtssicher zu entlohnen. Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexes Feld, das weit mehr erfordert als die Nutzung einer Lohn-Software. Fundierte Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht und in der Betriebswirtschaft sind unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Warum Sie die Lohnbuchhaltung outsourcen sollten:
Lohnbuchhaltung speziell für Existenzgründer: Viele Start-ups und junge Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie die Lohnbuchhaltung intern abwickeln oder outsourcen sollen. Unsere Erfahrung zeigt, dass besonders Existenzgründer von einer Auslagerung profitieren. Die Konzentration auf die Kernkompetenzen des Unternehmens ist in der frühen Phase entscheidend für den Erfolg. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir die gesamte Lohnbuchhaltung für Sie übernehmen – von der monatlichen Gehaltsabrechnung bis hin zur Abwicklung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Warum ist unsere Lohnbuchhaltung ideal für Start-ups?
Dipl.-Kfm. Thorsten Dietermann
Maibachstraße 11
35683 Dillenburg
Telefon: 02771 / 8977 – 0
Telefax: 02771 / 8977 – 10
E-Mail: info@kanzlei-dietermann.de
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