Finanzbuchhaltung
Grundlage für Ihre ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. In unserer Kanzlei umfasst die monatliche Finanzbuchführung nicht nur das Erfassen Ihrer gesammelten Belege und die fristgerechte elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Es steckt wesentlich mehr dahinter: Die von uns erstellte monatliche, vierteljährliche oder jährliche Finanzbuchführung ist mit einem abgespeckten unterjährigen Jahresabschluss zu vergleichen.
Neben Ihren Buchungsbelegen erfassen wir die unterjährigen Abschreibungen, buchen Ihren Eigenverbrauch sowie die Lohnverbindlichkeiten und grenzen Zinsen und Versicherungen unterjährig ab. Dadurch erhalten Sie fortlaufend ein aktuelles und realistisches Bild Ihres Unternehmenserfolgs.
Wir passen den Umfang der Finanzbuchführung an Ihre Bedürfnisse an:
Ob Einnahmen-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer, die Gestaltung der Finanzbuchführung richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung – teilweise oder vollständig – selbst erstellen:
Wir stellen Ihnen gerne eine geeignete Software zur Verfügung, mit der Ihr qualifiziertes Buchhaltungspersonal die laufende Finanzbuchhaltung zuverlässig erstellen und die Daten mit unserer Kanzlei reibungslos austauschen kann. Zudem bieten wir Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie regelmäßig über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.
