Finanzbuchhaltung
Gerade für Sie als Existenzgründer ist es in der Startphase wichtig, dass Sie sich voll auf Ihr Unternehmen konzentrieren können und trotzdem permanent einen exakten Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung haben. Daher übernehmen wir für Sie die Erstellung der FIBU, und sorgen für eine zeitnahe Auswertung der Unternehmensentwicklung. Zudem erläutern wir Ihnen auch die einzelnen Auswertungen (z.B. BWA, Summen-und-Salden-Liste, etc.), damit Sie auf Fehlentwicklungen schnell reagieren können.
Grundlage für Ihre ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. In unserer Kanzlei umfasst die monatliche Finanzbuchführung nicht nur das Erfassen Ihrer gesammelten Belege und die fristgerechte elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Es steckt wesentlich mehr dahinter: Die von uns erstellte monatliche, vierteljährliche oder jährliche Finanzbuchführung ist mit einem abgespeckten unterjährigen Jahresabschluss zu vergleichen.
Neben Ihren Buchungsbelegen erfassen wir die unterjährigen Abschreibungen, buchen Ihren Eigenverbrauch sowie die Lohnverbindlichkeiten und grenzen Zinsen und Versicherungen unterjährig ab. Dadurch erhalten Sie fortlaufend ein aktuelles und realistisches Bild Ihres Unternehmenserfolgs.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung - teilweise oder vollständig - selbst erstellen:
Wir stellen Ihnen gerne eine geeignete Software zur Verfügung, mit der Ihr qualifiziertes Buchhaltungspersonal die laufende Finanzbuchhaltung zuverlässig erstellen und die Daten mit unserer Kanzlei reibungslos austauschen kann. Zudem bieten wir Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie regelmäßig über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.
