Jahresabschluss / Bilanz

Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses (Bilanz + Gewinn-und-Verlustrechnung oder alternativ EinnahmenÜberschussRechnung) erfolgt unter Beachtung der aktuellen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) um Ihren Jahresabschluss optimal aufzustellen.

Die Jahresabschlusserstellung steht immer stärker im Spannungsfeld zwischen der Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Stärke und der Minimierung Ihrer Steuerbelastung. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung.

Sie entscheiden vorab, in welcher Form wir Ihren Jahresabschluss erstellen: Ob mit Erläuterungsbericht oder ohne, ob mit Plausibilitätsbeurteilung, usw. Falls Sie – oft auf Anforderung der Kreditinstitute - einen Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung benötigen, führen wir diese Beurteilung nach den geltenden Qualitätsstandards durch und dokumentieren dies im Bericht und der entsprechenden Bescheinigung.

In einer gemeinsamen Abschlussbesprechung erläutern wir Ihnen die sich aus dem Jahresabschluss ergebenden notwendigen Maßnahmen und unterbreiten Ihnen Vorschläge für zukünftige Steuergestaltungen. Sofern Ihr Jahresabschluss im elektronischen Handelsregister veröffentlicht wird (z.B. bei GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, etc.), übernehmen wir die optimale Gestaltung der zu veröffentlichenden Daten sowie deren kostengünstige Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger und überwachen die korrekte Veröffentlichung.

Auch wenn Sie mit Hilfe einer aktuellen Software Ihre Geschäftsvorfälle selbst buchen, erstellen wir gerne Ihren Jahresabschluss. Sie geben die Einzelbuchungssätze des Wirtschaftsjahrs über die DATEV-Schnittstelle Ihres FIBU-Programms aus, schicken uns diese per E-Mail, USB-Stick o.ä. zu und wir erstellen daraus Ihre Gewinnermittlung oder Bilanz.